AGB
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines:
1.1
Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Firma P&I Elektronik und Anlagenbau; Personengesellschaft Roland Köhler de Pellegrini, im Folgenden kurz P&I genannt.
1.2
Sämtliche, auch künftige Angebote, Lieferungen und Leistungen von P&I erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen und firmenmäßig gezeichnete Zustimmung von P&I. Gegen-bestätigungen mit abweichenden Bedingungen wird widersprochen.
1.3
Sollte eine Bestimmung in diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen, Teilbestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
2. Angebote und Auftragsbestätigungen:
2.1
Die Angebote von P&I sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen werden erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens P&I wirksam. Soweit im Angebot nicht anders angegeben sind die Angebote gültig für 30 Tage ab Angebotsdatum, für das Land, für das die Angebote erstellt wurden und zum Endverbleib der Lieferung in diesem Land.
3. Preise:
3.1
Alle Preise verstehen sich. sofern nichts anderes vereinbart in € (Euro) ab Werk, unversichert zuzüglich Verpackungs-, Versand- und Transportkosten, sowie zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Versand- und Gefahrenübergang:
4.1
Die Gefahr geht an den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk bzw. Lager verlassen hat. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden, auf dessen Kosten abgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt:
5.1
Bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus allen Geschäftsverbindungen, gleich aus welchem Rechtsgrund zustehenden Forderungen, behält sich P&I das Eigentum an sämtlichen Waren, einschließlich aller Zubehörteile vor.
5.2
P&I besitzt im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden einen vertraglichen Anspruch auf Herausgabe ihres Vorbehaltseigentums. Diese Rücknahme gilt nur bei Geschäften eines nicht als Kaufmann in das Handelsregister eingetragenen Käufers als Rücktritt.
6. Zahlungsbedingungen:
6.1
Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen von P&I innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Ersatzteil- und Servicerechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
6.2
Eine Zahlung gilt erst dann als erfüllt, wenn P&I über den ent-sprechenden Betrag uneingeschränkt und vorbehaltlos verfügen kann.
6.3
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann P&I Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne Nachweis fordern.
6.4
Bei Lieferungen und Leistungen ins Ausland erfolgt die Zahlung ausschließlich durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland, zahlbar zugunsten von P&I, gegen Vorlage der Dokumente bei der Großbank
7. Gewährleistung:
7.1
Für alle von P&I erbrachten Leistungen und Lieferungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Inbetriebnahme, spätestens jedoch ab dem 30sten Tag nach der Lieferung gerechnet. Zukaufteile, die vom Hersteller mit einer kürzeren Gewährleistungsfrist angegeben werden, sind auf die angegebene Gewährleistungsdauer befristet. In jedem Fall beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Start der Produktion, da der Liefergegenstand ab diesem Zeitpunkt dem Verschleiß unterliegt. Die Gewähr bezieht sich bei Liefergegenständen ausschließlich auf die Mängelfreiheit bei Verlassen des Werkes, bei Ausführung von Arbeiten auf die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Beendigung ihrer Durchführung bzw. ihrer Abnahme. Gewährleistungsreparaturen werden im Werk Forstern durchgeführt. Jegliche Transport: und Fahrtkosten in Bezug auf Gewährleistungen werden vom Käufer übernommen.
7.3
Die Gewährleistung von P&I ist ausgeschlossen, wenn die Anlagen oder Geräte nicht gemäß den Betriebsanleitungen, den, in den Betriebsanleitungen genannten Einsatzbedingungen oder dem bestimmungsgemäßen Gebrauch genutzt werden. Dasselbe gilt, wenn der Kunde oder eine dritte Person änderungen oder Reparatur- bzw. lnstandsetzungsarbeiten an der Ware durchführt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original- Spezifikationen entsprechen. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass durch Modifikationen an unseren Systemen, die nicht durch P&I genehmigt wurden, unter Umständen die CE Konformität erlischt.
8. Sicherheitsbestimmungen:
8.1
Auf die Beachtung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen, wie z.B. der Unfallverhütungsvorschriften wird hingewiesen. Soweit bei Lieferungen ins Ausland im Lande des Kunden sicherheitsrechtliche Vorschriften, insbesondere für die Zulassung, Wartung und Handhabung der Liefergegenstände bestehen, ist allein der Kunde verpflichtet, P&I von allen Ansprüchen aus derartigen Vorschriften freizustellen.
9. Haftung:
9.1
Alle sonstigen Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei dein, P&I, ihre leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen haben die Entstehung von Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Die Haftungsfreizeichnung erstreckt sich auf vertragliche und gesetzliche, insbesondere deliktische Ansprüche des Kunden. Sie hat Rechtswirkung auch zugunsten der von P&I mit der Vertragserfüllung betrauten Personen und Unterlieferanten.
10. Nutzungsrechte:
10.1
Jegliche, von P&I ausgelieferte mechanische und elektrische Konstruktion ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum von P&I, und vom Anwender als solche zu behandeln. Der Anwender erwirbt mit dem Kauf lediglich eine einfache Nutzungslizenz.
11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand:
11.1
Für die Beziehungen zwischen P&I und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2
Erfüllungsort für alle Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist die Geschäftsanschrift von P&I in Forstern.
11.3
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von P&I wird die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Erding vereinbart.
12. Altgeräteentsorgung:
12.1
Der Käufer übernimmt nach Ende der Nutzung die umweltverträgliche Entsorgung der Elektronikkomponenten gemäß dem Elektronikgerätegesetz vom 23. März 2005.